Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Otfried H. Brock

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht


    Rechtsanwalt Otfried Brock

Vita

  • Geb. am 14.09.1955

  • 1975 - 1980 Studium der Rechtswissenschaft in Köln

  • 1977 bis 1978 studentische Hilfskraft im Kriminalwissenschaftlichen Institut in Köln

  • 1984 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • 1986 Gründung der Sozietät

  • Seit 1986: Beratung und Vertretung verschiedener Handwerker mit allen juristischen Bereichen des Betriebes/Unternehmens

  • 1999 Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht

    Diverse Vertretungen in Familienrechtsstreitigkeiten auch in Berufungsverfahren vor dem OLG bei Auseinandersetzungen über Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) und Unterhalt (Ehegatten-, Kindes-, Eltern- und Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter

  • 2001 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Diverse Vertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutz, Zeugnis/-überprüfung und Forderungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht, Vertretungen von Betriebsräten in der Einigungsstelle, gegenüber Arbeitgebern in Zustimmungsersetzungsverfahren und Eingruppierungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht

  • 2009 Übernahme aller Geschäftsanteile der GbR

Fortbildungsbescheinigung des DAV für 2009

Fortbildungen

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© Rechtsanwalt Otfried H. Brock | www.brock-ra.de