Das Vermögen?

Jeder Ehegatte oder Lebenspartner behält sein Vermögen während der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft, muss aber nachweisen können, dass es sein Vermögen ist (Belege auf seinen Namen!)
Zu den Stichtagen Hochzeit und Zustellung des Scheidungsantrags wird das jeweilige Vermögen festgestellt
wechselseitige Auskunftspflicht zum Endvermögen und seit 01.09.2009 auch zum Anfangsvermögen mit Pflicht zur Vorlage von Belegen und zur Auskunft auch zum Trennungszeitpunkt
Die Wertsteigerung zwischen den beiden Stichtagen ist der Zugewinn, wer mehr hat muss die Hälfte des Mehrbetrages abgeben (Anspruch auf Zahlung)
kann gesichert werden, wenn die Gefahr (Nachweise) besteht, dass es vor der Scheidung verschwendet wird

