Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Trennung

Auseinandergelebt?


    Rechtsanwalt

Diese Entscheidung müssen Sie zuerst für Ihr weiteres Leben treffen oder Ihr Partner hat sie getroffen.

Rechtsfolgen hat nur die Trennung, die die gegenseitige Versorgungs- und die sexuelle Gemeinschaft aufhebt, die Trennung "von Tisch und Bett" und die Mitteilung an den anderen, bei Lebenspartnern gilt gleiches.

Vollzogen wird die Trennung durch:

  • Auszug eines Partners

  • Aufteilung innerhalb einer Wohnung in eigene Nutzungsbereiche und Nutzungsregelungen für gemeinsame Bereiche (Küche oder Bad) also z.B.:das obere Fach im Kühlschrank wird von ... allein genutzt

  • Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung - auch bei Alleineigentum des anderen Ehegatten - zur Nutzung nach Antrag, wenn ein Zusammenleben eine schwere Härte bedeutet (z.B.: Alkoholabhängiger "zerkleinert" die Einrichtung)

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© Rechtsanwalt Otfried H. Brock | www.brock-ra.de