Trennung
Auseinandergelebt?

Diese Entscheidung müssen Sie zuerst für Ihr weiteres Leben treffen oder Ihr Partner hat sie getroffen.
Rechtsfolgen hat nur die Trennung, die die gegenseitige Versorgungs- und die sexuelle Gemeinschaft aufhebt, die Trennung "von Tisch und Bett" und die Mitteilung an den anderen, bei Lebenspartnern gilt gleiches.
Vollzogen wird die Trennung durch:
Auszug eines Partners
Aufteilung innerhalb einer Wohnung in eigene Nutzungsbereiche und Nutzungsregelungen für gemeinsame Bereiche (Küche oder Bad) also z.B.:das obere Fach im Kühlschrank wird von ... allein genutzt
Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung - auch bei Alleineigentum des anderen Ehegatten - zur Nutzung nach Antrag, wenn ein Zusammenleben eine schwere Härte bedeutet (z.B.: Alkoholabhängiger "zerkleinert" die Einrichtung)

