Geht’s auch ohne Gericht oder Anwalt?

Scheidung
Die Ehe und die Lebenspartnerschaft werden nur durch das Gericht rechtswirksam aufgelöst.
Wer einen Scheidungsantrag - auch einige andere Anträge - stellen will, muss durch einen Anwalt vertreten sein, eine Schutzregel insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Teil, dessen Rechte gewahrt werden sollen.
Unterhalt
Kindesunterhalt kann kostenlos durch eine Urkunde des Jugendamtes vollstreckbar gesichert werden
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können alle anderen Unterhaltsansprüche im gerichtlichen Verfahren ohne anwaltliche Vertretung gesichert werden, was aber wegen der komplexen Materie wirklich nicht empfohlen werden kann
Außergerichtlich ist eine Sicherung durch notarielle Vereinbarung möglich, was aber eine Einigung voraussetzt
Änderungen von Entscheidungen
betroffen sein können gerichtliche Entscheidungen, also Urteile oder Beschlüsse, vor Gericht geschlossene Vergleiche, wirksame private Vereinbarungen, notarielle Urkunden, vor dem Jugendamt zu Gunsten von Kindern errichtete Urkunden,
können immer nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit abgeändert werden (wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, wäre auch das möglich)
bedürfen der schnellen Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, wenn es sich um Urteile oder Beschlüsse eines Gerichts handelt, weil diese Entscheidungen selbst bei länger dauernden außergerichtlichen Verhandlungen nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns abgeändert werden können
ist nur dann möglich, wenn eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar ist

