Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Konten und Schulden

  • Konten sollten nach der Trennung immer getrennt geführt werden

  • Zum Zeitpunkt der Trennung sollte der Kontostand festgehalten werden, damit feststeht was noch gemeinsam erwirtschaftet wurde

  • Bei gemeinsamen Konten, beide sind Kontoinhaber, empfiehlt sich die Beschränkung auf gemeinsame Verfügung

  • Bis zur Trennung wird die Zahlung gemeinsam aufgenommener Schulden einvernehmlich über den Familienunterhalt geregelt, danach bestehen Ausgleichsansprüche

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© Rechtsanwalt Otfried H. Brock | www.brock-ra.de