Konten und Schulden
Konten sollten nach der Trennung immer getrennt geführt werden
Zum Zeitpunkt der Trennung sollte der Kontostand festgehalten werden, damit feststeht was noch gemeinsam erwirtschaftet wurde
Bei gemeinsamen Konten, beide sind Kontoinhaber, empfiehlt sich die Beschränkung auf gemeinsame Verfügung
Bis zur Trennung wird die Zahlung gemeinsam aufgenommener Schulden einvernehmlich über den Familienunterhalt geregelt, danach bestehen Ausgleichsansprüche

