Heirat
Warum denn heiraten?
...wenn nicht,
dann sollten Sie aber in einem Vertrag klargestellt haben (lassen),
wer im Fall der Fälle

die Kinder versorgt
die Kinder besuchen darf und wie oft
in welcher Höhe wer Unterhalt beanspruchen kann
Geld gegeben hat, wann und ob es zurückgezahlt werden soll und kein Geschenk war
das Haus bekommt und die Darlehen zahlt
die Verwandten "entschädigt", die mitgeholfen haben, das Haus zu bauen, die Miete zahlt und wie lange
welche Einrichtungsgegenstände bezahlt hat und damit sein eigen nennt
das auch nachweisen kann
sollten Sie wissen, dass es ohne Kinder keinen Unterhalt ohne Vereinbarung gibt, keinen Ausgleich des Vermögens, keinen Ausgleich der in der gemeinsamen Zeit des Zusammenlebens erwirtschafteten Anwartschaften in der Altersversorgung gibt
Wenn doch heiraten,
sollten Sie zusätzlich zu dem Vorstehenden geregelt haben:
den Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen,
Ausgestaltung von Unterhaltsansprüchen bis zum Ausschluss,
(wirksame!) Gestaltung vermögensrechtlicher Ausgleichsansprüche bis zum Ausschluss des Zugewinns und/oder des Unterhalts
Denken Sie immer daran: Der Notar muss sich neutral verhalten, er belehrt beide über das, was er beurkundet, der Anwalt berät einseitig zusätzlich über das, was sonst noch alles machbar wäre!

