Der Hausrat?

sollte angemessen aufgeteilt werden, wenn der Haushalt aufgelöst werden soll
kann auch durch Gerichtsbeschluss aufgeteilt werden, das Gesetz sieht eine angemessene Aufteilung (Billigkeit) vor
wird in der Regel nach Werten - geschätzt oder durch Sachverständige festgestellt (Kosten!!) - aufgeteilt
Wünschen Sie weitere Informationen? Bitte
kontaktieren Sie uns.

