Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Auch Geringverdiener sind ArbeiterInnen

Die geringfügige Beschäftigung

  • ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, wie alle anderen auch, also:

  • mit persönlicher Arbeitsverpflichtung

  • mit zu vereinbarender Arbeitszeit, sonst gelten gesetzliche Mindestzeiten, 10 Stunden wöchentlich, 3 Stunden hintereinander

  • mit Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt

  • mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

  • mit Kündigungsfristen, im Zweifel den gesetzlichen, sonst tarifvertraglichen

  • mit Kündigungsschutz, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen

  • mit Mutterschutz

  • mit Elternzeit

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