Auch Geringverdiener sind ArbeiterInnen
Die geringfügige Beschäftigung
ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, wie alle anderen auch, also:
mit persönlicher Arbeitsverpflichtung
mit zu vereinbarender Arbeitszeit, sonst gelten gesetzliche Mindestzeiten, 10 Stunden wöchentlich, 3 Stunden hintereinander
mit Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt
mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
mit Kündigungsfristen, im Zweifel den gesetzlichen, sonst tarifvertraglichen
mit Kündigungsschutz, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen
mit Mutterschutz
mit Elternzeit

