Begründungspflicht
Steht die Beendigung unter Kündigungsschutz
bedarf die Kündigung durch den Arbeitgeber der Begründung
verlangt eine Klage, wenn die Kündigung nicht akzeptiert werden soll
verlangt die Beachtung von Massenentlassungsanzeigen, wenn Betrieb und Anzahl im Gesetz bestimmte Voraussetzungen überschreitet
ist die Kündigung nur begründet, wenn personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen
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