Der Beginn: Arbeitsvertrag
Ohne Arbeitsvertrag
wird immer noch gemacht, darf aber nicht sein, Nachweisgesetz
ist hinnehmbar, wenn es allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt oder Aushang im Betrieb, welcher Tarifvertrag anwendbar ist
Hauptproblem sind der Nachweis von Entgelthöhe und zu erbringender Arbeitszeit
Entgeltnachweise aufheben!
ist ein befristetes Arbeitsverhältnis unwirksam und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
Mit Arbeitsvertrag
Mindestinhalt, die Pflicht
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer der Befristung, gegebenenfalls Sachgrund wenn über 2 Jahre
Arbeitsort, Hinweis darauf, dass eine Beschäftigung an verschiedenen Orten stattfinden kann
Zu leistende Tätigkeit, gegebenenfalls Hinweis auf andere zumutbare Tätigkeit
Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zuschlägen, Prämien, Sonderzahlungen und andere Bestandteile des Arbeitsentgelts und Fälligkeit der Zahlung
vereinbarte Arbeitszeit
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
Kündigungsfristen
Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
einige Zusätze
Bestehende Fahrerlaubnis
Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können
Arbeitszeitkonten mit einer Regelung, wann und wie Zahlungen und Freizeiten zu erfolgen haben
Verweise auf Tarifverträge oder Einbeziehung von Tarifverträgen (als Anlage zum Arbeitsvertrag nehmen!)
Vertragsstrafen, Achtung Angemessenheit?
Wechsel von Beschäftigungsorten

